Hort

Der Hort ist ein Ort der Begegnung mit anderen Kindern. Das führt die Kinder zur Erweiterung der
Wahrnehmung Ihrer bisherigen Welt und stärkt ihre Sozialkompetenz, Konfliktlösungsfähigkeit,
Selbstwahrnehmung und die eigenen Ressourcen. Dies wird von uns über die Säulen unserer
waldorfpädagogischen Arbeit verwirklicht.

Raum für Beziehung und Begegnung bieten durch
bewusste Beziehungsgestaltung
Pflegen der Gemeinschaft
Tierpädagogik
Gesunden Rhythmus und Freude am Leben vorleben durch
regelmäßige Zeiten zum Ein- und Ausatmen, Essen, Ruhen und Spielen
Erleben unserer Jahreszeiten, kulturelle Feste und Bräuche
Lieder, Geschichten und Kulturfertigkeiten leben und üben
Selbstwirksamkeit und gute Gewohnheiten anlegen durch
Nachahmen der Erwachsenen an einfachen Dingen des Alltags begreifen und erleben
Handlungspädagogik im Backen, Zubereitung der Vesper, Dienste des Aufräumens, Reparaturen,
Tätigkeiten, die den Kopf entlasten und Nützlichsein erleben
Auf diese Weise erfahren die Kinder:
„Ich kann es tun“ – einfach Dinge des Alltages selbst bewältigen für eine gelingende Entwicklung von Selbstwirksamkeit durch Räume für Selbsterleben.
„Die Welt ist vielfältig und schön“- erlernen und erleben von Kulturfertigkeiten, Festen und Bräuchen
„Ich habe eine Heimat“- in der großen Gemeinschaft einen Platz finden, Anerkennung erfahren, den
Spiegel meines Ich erleben. An der Gemeinschaft wachsen und den sozialen Prozessen wachsen.

Pädagogische Grundlage

Im Hort arbeiten wir nach den Prinzipien der Waldorfpädagogik auf der Grundlage der allgemeinen Menschenkunde im Sinne Rudolf Steiners: „[Im Hort] sollen die Kinder Unterhaltung haben. [...] Sie sollen im Hort anderes tun als Schultätigkeit. Die Kinder sollen nur fühlen, dass man da ist, wenn sie etwas brauchen. Von besonderem Wert ist es, sich von den Kindern ihre Erlebnisse erzählen zu lassen. Man muss sich interessieren dafür. Es ist gesundend, wenn ein Kind sich aussprechen kann." Rudolf Steiner Lehrerkonferenz Stuttgart, 22.12.1919 (GA 300, Bd.1)

Ziel ist es, dem Kind einen Weg zu bereiten, ein freies, selbstbestimmtes und handlungsfähiges Mitglied unserer menschlichen Gemeinschaft zu werden. Dies soll allen Kindern bei uns möglich sein. Alle Kinder mit ihren jeweiligen vielfältigen sozialen wie körperlichen oder seelischen Besonderheiten und Begabungen sind uns willkommen.

Wir gestalten einen Lebensraum, in dem sich die Kinder wohl fühlen und sich frei entfalten können. Sie dürfen am Nachmittag Zeit haben, das am Vormittag Gelernte zu verarbeiten und sich den sozialen Prozessen und Bedürfnissen nach Austausch und Spiel zu widmen.

Der Hort und die Schule bilden eine Einheit als Ganztagesschule. Der Tagesablauf ist rhythmisch gegliedert und aufeinander abgestimmt. Mit der Hortwerkstatt bietet das Hortteam auch am Vormittag einen pädagogisch betreuten Raum für die Kinder.

Wir stellen dem Kind über die ganze Hortzeit konstante pädagogische Fachkräfte zur Seite, die sie
im Tandem mit der Klassenlehrkraft begleiten.

Hortleben

Die Kinder lernen die Schule allmählich als Lebensort kennen. Im ersten Jahr noch stark in der Klassengemeinschaft, weitet sich das Erleben nach und nach in die Klassenstufe und in die gesamte Grundstufe hinein aus, bis mit Besuchen im Schulklub der Übergang in die Mittelstufe in den Blick genommen wird.
Die damit verbundenen sozialen Prozesse werden liebevoll, wertschätzend und bedürfnisorientiert durch unsere pädagogischen Fachkräfte begleitet.

Wir arbeiten viel mit Geschichten, Märchen und Legenden. Durch das Auseinandersetzen mit Geschichten, deren Archetypen, finden die Kinder Zugang zur eigenen Rolle und Verhaltensweisen. In der Gemeinschaft mit den anderen können die Kinder Ihre eigenen Stärken und Schwächen erkennen und auch die der anderen wahrnehmen und an Ihnen wachsen. 

Uns ist ein verlässlicher rhythmischer Tagesablauf wichtig, um dem Bedürfnis der Kinder nach Sicherheit und Verbindlichkeit entgegenzukommen. Dabei schwingen Takt und Rhythmus trotzdem flexibel und werden reflektiert durch unsere Fachkräfte gesetzt. Das 2. Jahrsiebt ist die Zeit für das Anlegen guter Gewohnheiten und der Gedächtnisbildung.

Die Kinder dürfen sich durch das viele Tun im handwerklichen, hauswirtschaftlichen Bereich als selbstwirksam erleben und nachahmend lernen. Im sozialen Bereich werden gute Gewohnheiten bspw. durch die die Essenbereitung für die Gemeinschaft in der Vesper, den Essendienst rund um das Mittagessen angelegt und dürfen als Übung „der Schönheit am Füreinander tun“ erkannt werden.

Auch das Pflegen und Hüten, welches in diesem Alter ein wichtiges Thema ist, wird mit der Tierpädagogik ins Leben der Kinder getragen. Die Tierpädagogik ist fester Bestandteil unsere Arbeit im Hort. Sie hilft Kindern vor allem im Wahrnehmen der eigenen und der Bedürfnisse von anderen Lebewesen, sie fördert die Kommunikationsfähigkeit und unterstützt die Entwicklung von Verantwortung. Mit dem Üben verschiedenster Kulturtechniken wird eine vielfältige Entwicklung der Sinne angeregt und Reifeprozesse werden genährt. Es wird gestrickt, gefaltet, gemalt, gebacken usw. Im jahreszeitlichen Rhythmus der Feste können Lieder und Geschichte sowie passende Kulturfertigkeiten freudig geübt werden und finden mit Sinn und Zweck ein Leben in unserem Hortalltag.

Struktur der gemeinsamen Arbeit

Wir als Schulgemeinschaft verstehen uns als gemeinsamer sozialer Organismus, der in einem ständigen lebendigen Austausch miteinander die Lebenswelten der Kinder unserer Schule verbindet und gestaltet. Die Schulgemeinschaft bildet sich aus den Eltern, pädagogischen Fachkräften aus Hort und Schule, den technischen und verwaltungsmitarbeitenden und ehrenamtlich Tätigen in unserer Schule.
Bild mit Schülern der Neuen Waldorfschule beim Ausflug

Hortteam

Das Team des Hortes besteht zur Zeit aus neun pädagogischen Fachkräften (staatlich anerkannte Erzieher*:innen oder Sozialpädagog:innen). Dabei sind eine Ergotherapeutin sowie zwei Pädagog:innen mit einer heilpädagogischen Zusatzausbildung und eine
Theaterpädagogin (i.A.). Alle Fachkräfte im Hort bilden sich dauernd im Feld der allgemeinen Pädagogik und Waldorfpädagogik fort.

Sechs der pädagogischen Fachkräfte sind als feste Gruppenpädagog:innen jeweils für eine Klassengruppe zuständig. Die Hortleiterin ist mit den pädagogisch-administrativen Aufgaben des Hortes betraut. Sie ist Ansprechpartnerin für den Kinderschutz, die Arbeit im Personalkreis sowie als Bindeglied Teil der Schulleitung.
In unserem System der Selbstverwaltung sind dezentrale Leitungsaufgaben auf die Teammitglieder aufgeteilt. Beispielsweise gibt es jeweils einen Verantwortlichen für:
für den Ferienplanungs- und Organisationsprozess
für die Technik, Wartung und Zusammenarbeit mit unserem Technikkreis
für die Dokumentation der Anwesenheit und Hortkartenpflege/Gestaltung
für Hortwerkstatt/Pflege von Räumlichkeiten
Vertretungsorganisation
Tierpädagogik/Pflege
Brandschutz/Arbeitsschutzbeauftragter
Eine gemeinsame pädagogische Hortkonferenz findet wöchentlich im Gesamtteam statt. Außerdem arbeiten die päd. Fachkräfte innerhalb des Hortes in Klassenstufen als Betreuungsteams zusammen. Ergänzt wird das pädagogische Team in der Arbeit mit den Kindern durch Bundesfreiwilligendienstleistende und durch Praktikant*innen.

Gemeinsame Arbeit von Schule und Hort

Das gesamte pädagogische Kollegium von Schule und Hort kommt einmal in der Woche zu einer
Gesamtpädagogischen Konferenz zusammen. Dies dient dem Austausch und dem Erleben des
Sinnzusammenhangs des Organismus unserer Schule und deren Ganztagesbetrieb. Als Gesamtkollegium bearbeiten wir gemeinsame pädagogische Themen und Grundlagen. Des Weiteren findet einmal die Woche eine gemeinsame technische Konferenz zur Abstimmung zum Ablauf des technischen Betriebes mit den pädagogischen, technischen Mitarbeitenden und der Verwaltung statt.

Tandemarbeit

Fachkräfte aus dem Hort und die Unterstufenlehrkräfte arbeiten in sogenannten Klassentandems
zusammen. Als Pendant zur Klassenlehrkraft gibt es jeweils eine feste pädagogische Fachkraft aus dem Hort, die für die Klasse zuständig ist und sie als Hauptperson begleitet im Hortbereich.
Das Tandem fungiert als Bezugsperson und Ansprechpartner für Kinder und Eltern der jeweiligen Klassen. Zur Arbeit im Tandem gehört das gemeinsame Gestalten von Elternabenden, Ausflügen, Gestaltung der Übergangszeiten zwischen Hort und Schule, Elterngespräche und ein wöchentlicher Austausch im Tandem zur Situation der Klasse.

Qualitätsentwicklung

Im pädagogischen Gesamtkollegium nehmen wir am Qualitätsprogramm des Bund der Freien
Waldorfschulen teil. Dies dient zur qualitativen Weiterentwicklung unserer pädagogischen Arbeit. Es
umfasst die Schulung in Intervision in interdisziplinären zusammengestellten Gruppen und Hospitationen von externen Berater:innen.
Die Teilnahme als Gesamtkollegium an der Inklusionswerkstatt vom Bund der Freien Waldorfschulen ist ein weiterer Teil der Qualitätsarbeit im Bereich der Inklusion in Schule und Hort, nehmen Kolleg:innen teil und werden zu Multiplikator:innen ausgebildet.
Weitere Bausteine der Qualitativen Entwicklung im pädagogischen Bereich sind gemeinsame
Supervision
Klassenkonferenzen
Kinderbesprechungen
Kollegiale Fallberatung im Kinderschutz

Elternarbeit

Die Eltern sind wichtiger Bestandteil des Hortlebens. Einerseits arbeiten die Eltern aktiv in verschiedenen Arbeitskreisen [link zu Arbeitskreise] an der Gestaltung des Schullebens mit, andererseits vertrauen uns die Eltern Ihre Kinder an, um Ihnen Bildung und Gemeinschaft im Sinne der Waldorfpädagogik angedeihen zu lassen. Wir sind bemüht, nicht nur über Tür- und Angelgespräche, sondern auch an Elternabenden und mit Elterngesprächen viele Begegnungsmöglichkeiten zu schaffen. Außerdem stehen wir jederzeit für Entwicklungsgespräche
zur Verfügung und geben jährlich einen Bericht an die Eltern über die Entwicklung und die Beobachtungen ihres Kindes in der Hortzeit.


Beteiligung und Erziehungspartnerschaft

Es ist der Waldorfpädagogik ein grundsätzliches Anliegen, den Kindern mit Empathie und Interesse zu begegnen und sie zur Eigenwirksamkeit und Eigenverantwortlichkeit zu führen. Alle Tätigkeiten und Prozesse im Hort werden für die Kinder nachvollziehbar gestaltet, sie sind Mitgestalter, das Prinzip der Sinnhaftigkeit unterliegt allem Tun. Die pädagogischen Fachkräfte stellen grundsätzlich die Rahmenbedingungen her, in denen die Kinder sich dann frei entwickeln und entfalten können. 

Unser Hort hat ein teiloffenes Konzept, zugehörig zu jeder Klasse ist eine konstante pädagogische Fachkraft, die die Kinder begleitet und mit der Klassenlehrkraft in regelmäßigem Austausch ist. Die konstante pädagogische Fachkraft ist als starke Bezugs- und Vertrauensperson die erste Ansprechperson für alle Bedürfnisse. Sie hat stets ein offenes Ohr für die Befindlichkeiten und Bedürfnisse, für Ängste und Nöte der Kinder und Eltern. 

Wir stärken im Hort hierbei das Selbstbewusstsein der Kinder durch das Einüben von Gewaltfreier Kommunikation und das Wahrnehmen- und Aussprechen-Lernen der eigenen Gefühle. Es ist eine Kernaufgabe der konstanten pädagogischen Fachkraft, die Bedürfnisse jedes ihr anvertrauten Kindes wahrzunehmen, ihm entsprechend seinem Entwicklungsstand angemessene Freiräume zu erschließen und neben der Beziehungsarbeit mit dem Kind auch mit den Eltern in gutem Kontakt zu sein. 

Der empathische Dialog mit Kindern und Eltern ist hierbei unerlässlich. Durch diese Erziehungspartnerschaft wird ein Umfeld erzeugt, in dem das Kind sich bestmöglich aufgehoben und geborgen fühlen möge.

Rahmenbedingungen

Räume und Ort

Zurzeit findet unser Betrieb in einer von uns errichteten Containeranlage statt.
Wir haben derzeit sechs Klassen in der Unterstufe mit jeweils einer Kapazität für 24 Kinder.
Aktuell und auch zukünftig geplant befinden wir uns in Doppelnutzung des Unterstufengebäudes mit der Schule, jedes Klassencluster hat dabei einen Hortbereich.
Zurzeit gibt es drei Mehrzweckräume die ausschließlich für den Hort genutzt werden, darunter ein Raum für Bewegung und Kreatives, ein Raum mit Küchenzeile für die Vesperzubereitung, mit Tischen zum Sitzen und eine kreative Werkstatt. Dieser Raum dient auch dem unterrichtsbegleitenden Angebot Hortwerkstatt am Vormittag. Der dritte Raum ist ausschließlich für die 1. Klassen als Rückzugsraum vorgesehen.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen an die Arbeit in einer Kindertageseinrichtung stellt den Rahmen für unser pädagogisches Handeln in unserer Einrichtung dar. Diese beschreiben grundlegende Verbindlichkeiten in der Umsetzung des Bildungsauftrages. Grundlegende Handlungsstrategien zur Arbeit mit den Kindern und den Umgang mit den Erziehungsberechtigten regeln das Grundgesetz, das Bürgerliche Gesetzbuch sowie die UN-Behinderten-und Kinderrechtskonvention. Sie beinhalten übergreifende Rechtsgrundlagen und bilden Werte des pädagogischen Handelns. Die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen ist eine Leistung der öffentlichen Kinder-und Jugendhilfe. Der §22 des SGBVIII beauftragt die Kindertageseinrichtungen, die Entwicklung von Kindern zu fördern und soll die Familie in ihrer Erziehungs-und Bildungsarbeit unterstützen und begleiten. Dies geschieht in Form eines unterstützenden Angebots des Hortes zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Er beschreibt außerdem eine bedürfnisorientierte und dem Entwicklungsstand entsprechende Förderung des Kindes. Dabei sollen die Fachkräfte vor Ort mit allen am Bildungsprozess Beteiligten, insbesondere den Erziehungsberechtigten zusammenarbeiten (§22a SGB VIII). 
Das Sächsische Gesetz über Kindertageseinrichtungen (SächsKitaG) als entsprechendes Ausführungsgesetz auf Landesebene formuliert den Auftrag einer Kindertageseinrichtung als familienbegleitendes -, unterstützendes und ergänzendes Angebot mit einem eigenständigen alters-und entwicklungsspezifischen Bildungs-, Erziehungs-und Betreuungsauftrag. Grundlage für die Betreuung von Kindern mit einem intensiveren Förderbedarf bietet neben dem SächsKitaG (§19) die Sächsische Integrationsverordnung, die für die Kindertageseinrichtung handlungsleitend ist.
Mit ❤️ gemacht von 
kanneatrin